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Praxisgemeinschaft Bohndorf & Werner

Ultraschalldiagnostik

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis verschiedene, qualifizierte gynäkologische Ultraschalluntersuchungen mit modernsten, hochauflösenden Ultraschallgeräten an.
Diese Ultraschalluntersuchungen umfassen die Beurteilung der Organe im kleinen Becken und können sowohl von der Scheide als auch vom Bauch aus durchgeführt werden.
Die Ultraschalldiagnostik bietet uns die Möglichkeit, frühzeitig Veränderungen zu erkennen.

Folgende Organe können durch eine Ultraschalluntersuchung beurteilt werden:

  • Gebärmuttermuskulatur und Gebärmutterschleimhaut zur Erkennung von gutartigen und bösartigen Veränderungen
  • Eierstöcke: Erkennung gutartiger oder bösartiger Veränderungen, Beurteilung der Funktionalität im Zyklus (Eisprung, Zysten, Zyklusmonitoring bei Kinderwunsch etc.)
  • Beurteilung der Harnblase

Die Ultraschalluntersuchung der Brust ist eine wichtige diagnostische Möglichkeit zur Abklärung von Veränderungen des Brustdrüsengewebes. Häufig treten Tastbefunde oder Schmerzen der Brust auf, die Sie beunruhigen.
Mit der Ultraschalluntersuchung kann in der Regel beurteilt werden, ob es sich um eine harmlose Veränderung (Zyste, gutartiger Knoten, entzündliche Veränderungen) oder eine bösartige Veränderung handelt.
Sollte eine weitere Abklärung erforderlich sein, arbeiten wir eng mit den hiesigen Radiologen und Brustzentren zusammen.
Desweiteren wird der Ultraschall der Brust zur Nachsorge nach Brustkrebs eingesetzt, zur Vorsorge bei familiärem Brustkrebs sowie als ergänzende Untersuchung nach erfolgter Mammografie bei unklaren Befunden.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die genannten Veränderung der Brust.
Wir bieten Ihnen im Rahmen der jährlichen Vorsorge eine ergänzende Ultraschalluntersuchung der Brust als IGEL-Leistung an.
Diese Untersuchung ersetzt nicht die Mammografie, sie ist eine sinnvolle Ergänzung und wird in diesem Fall nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie erhöht aber die Chancen auf eine frühzeitige Erkennung von gutartigen oder bösartigen Veränderungen der Brust.
Ab dem 50. Lebensjahr werden Sie alle 2 Jahre per Post zum Mammografiescreening eingeladen. Häufig ergibt sich im Rahmen der Mammografie ein dichtes Brustdrüsengewebe (ACR 3 und 4) und damit ist die Beurteilbarkeit durch eine alleinige Mammografie eingeschränkt. In diesem Fall empfehlen alle Experten eine ergänzende Ultraschalluntersuchung der Brust.
Leider werden die Kosten dieser Untersuchung von den Krankenkassen nicht getragen.

Sie können bei uns jederzeit einen Termin zum Brustultraschall vereinbaren.